ACHTUNG!
Verletzungsgefahr! Beachten Sie die Warnhinweise und
Sicherheitsvorschriften
→ Kapitel! |
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Als "tiefentladen" bezeichnet man eine Batterie, wenn die
Ruhespannung kleiner gleich 11,6 V beträgt. |
ACHTUNG!
Batterien, bei denen das magische Auge hellgelb
anzeigt, dürfen nicht geprüft oder geladen werden. Es
darf keine Starthilfe gegeben werden! |
Es besteht Explosionsgefahr beim Prüfen und Laden
oder der Starthilfe. |
Diese Batterien müssen ersetzt werden. |
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Vorsicht!
Tiefentladene Batterien gefrieren frühzeitig. |
Gefrorene Batterien dürfen nicht mehr verwendet
werden. |
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Hinweis
Tiefentladene Batterien in Fahrzeugen vor der Zulassung sind
vor Auslieferung auszutauschen. Eine Vorschädigung ist nicht
auszuschließen. |
Batterien die längere Zeit nicht im Fahrbetrieb waren, z. B.
in Lagerfahrzeugen, entladen sich selbst. |
Bei tiefentladenen Batterien besteht die Batteriesäure fast
nur noch aus Wasser, weil der Säureanteil stark reduziert ist. |
Tiefentladene Batterien sulfatieren, d. h. die gesamten
Plattenoberflächen der Batterien verhärten. |
Werden tiefentladene Batterien unmittelbar nach der
Tiefentladung wieder geladen, bildet sich die Sulfatierung
weitgehend wieder zurück. |
Werden diese Batterien nicht nachgeladen, verhärten die
Platten weiter, und die Fähigkeit der Ladungsaufnahme wird
eingeschränkt. Eine Reduzierung der Batterieleistung ist die
Folge. |
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Prüfen Sie die Ruhespannung der Batterie
→ Kapitel. |
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