Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
1 - | Rollwiderstand |
Erläuterungen → Anker |
2 - | Nasshaftung |
Erläuterungen → Anker |
3 - | Geräuschemission |
Erläuterungen → Anker |
Bezug und Polster, Lehne, 2. Sitzreihe, aus- und einbauen
Ausbauen
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Betätigen Sie die Taste der linken Kopfstützenführung und
ziehen Sie die Kopfstütze aus der Lehne heraus.
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Nehmen Sie den betroffenen Sitz der 2. Sitzreihe aus de ...
Zeichenerklärung
Kennzeichnet einen Verweis auf einen Abschnitt mit
wichtigen Informationen und Sicherheitshinweisen
innerhalb eines Kapitels, der stets
beachtet werden sollte.
Der Pfeil zeigt an, dass der Abschnitt auf der
näc ...