Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
1 - | Rollwiderstand |
Erläuterungen → Anker |
2 - | Nasshaftung |
Erläuterungen → Anker |
3 - | Geräuschemission |
Erläuterungen → Anker |
Undichtigkeiten am Kältemittelkreislauf suchen
Hinweis
In diesem Reparaturleitfaden ist die Lecksuche am
Kältemittelkreislauf mit unterschiedlichen Verfahren beschrieben.
Diese Verfahren wurden getestet und sie führen unter den
verschiedenen Eins ...
Lauffläche ausgerissen
Reifen mit ausgerissener Lauffläche
Die Entwicklung derartiger Schäden erstreckt sich in der
Regel über einen längeren Zeitraum. Wird dann ein bereits
geschädigter Reifen hohen Belastungen ...