Klimaservice- Station -VAS 6007A- (und weitere bzw. aktuell
lieferbare Klima-Service-Stationen) |
→ Katalog Betriebseinrichtungen |
ACHTUNG!
Es wird empfohlen, eine Spülflasche für Augen
bereitzuhalten. |
Sollte flüssiges Kältemittel in die Augen geraten,
sind die Augen mit Wasser etwa 15 Minuten lang gründlich
zu spülen. Augentropfen anschließend einträufeln und
sofort einen Arzt aufsuchen, selbst wenn die Augen nicht
schmerzen. |
Der Arzt muss unterrichtet werden, das die
Erfrierungen durch Kältemittel R134a verursacht wurden.
Gelangt trotz Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen
Kältemittel auf andere Körperteile, so sind diese
ebenfalls sofort mindestens 15 Minuten lang mit kaltem
Wasser zu spülen. |
Am Kältemittelkreislauf der Klimaanlage darf nur in
gut belüfteten Räumen gearbeitet werden. Vorhandene
Abgas-Absauganlage ist einzuschalten. |
Kältemittel darf nicht in tiefer gelegene Räume
(z. B. Kellern) und zugehörigen Abgängen oder
Fensterschächten gelagert werden. |
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An Teilen der gefüllten Klimaanlage darf weder geschweißt
noch hart- oder weichgelötet werden. Das gilt auch für Schweiß-
und Lötarbeiten am Fahrzeug, wenn die Gefahr besteht, das sich
Teile der Klimaanlage erwärmen. Im Rahmen einer
Reparaturlackierung dürfen im Trocknerofen oder in seiner
Vorwärmzone Objekttemperaturen bis lediglich 80 C auftreten. |
Durch Erwärmen entsteht ein starker Überdruck in der Anlage,
der zum Öffnen des Überdruckablassventiles der Anlage führen
kann. |
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Kältemittelkreislauf mit Klimaservice-Station entleeren. |
Hinweis
Beschädigte oder undichte Teile der Klimaanlage dürfen nicht
durch Schweißen oder Löten in Stand gesetzt werden, sie sind
grundsätzlich zu erneuern. |
Behälter (z. B. Füllzylinder der Klimaservice-Station) mit
Kältemittel dürfen keinesfalls stark erwärmt oder der direkten
Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. |
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Behälter keinesfalls vollständig mit flüssigem Kältemittel
befüllen. Ohne ausreichend großen Ausdehnungsraum (Gaspolster)
bersten Behälter bei Temperaturerhöhung mit verheerenden Folgen
→ Kapitel. |
Kältemittel darf unter keinen Umständen in Anlagen und
Behälter gefüllt werden, in denen sich Luft befindet. |
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Anlagen und Behälter vor dem Befüllen mit Kältemittel
evakuieren. |
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