Bei der Instandsetzung von tragenden und radführenden
Bauteilen an Unfall-Fahrzeugen können Schäden am Fahrwerk
unentdeckt bleiben. Diese unentdeckten Schäden führen unter
Umständen im späteren Fahrbetrieb zu schweren Folgeschäden. Bei
Unfall-Fahrzeugen sind daher, unabhängig von einer
durchzuführenden Fahrzeugvermessung, die aufgeführten Bauteile
in der beschriebenen Weise und Reihenfolge zu kontrollieren.
Sind während einer Fahrzeugvermessung keine Abweichungen von den
Sollwerten festgestellt worden, liegen keine Verformungen am
Fahrwerk vor. |
Sicht und Funktionsprüfung für das Lenksystem |
Sichtprüfung auf Verformung und Risse |
Spielprüfung der Spurstangengelenke und des Lenkgetriebes |
Sichtprüfung auf defekte Falten- und Fettbälge |
Elektrische und hydraulische Leitungen, Schläuche auf
Scheuer-, Schnitt- und Knickstellen untersuchen |
Hydraulische Leitungen, Verschraubungen und Lenkgetriebe auf
Dichtheit kontrollieren |
Lenkgetriebe und Leitungen auf Festsitz überprüfen |
Einwandfreie Funktion über den gesamten Lenkeinschlag prüfen,
indem die Lenkung von Anschlag zu Anschlag betätigt wird. Dabei
muss das Lenkrad mit gleichbleibender Betätigungskraft ohne zu
haken drehbar sein |
Sicht- und Funktionsprüfung für das Fahrwerk |
Die Reihenfolge der folgenden Prüfschritte ist einzuhalten! |
alle in den Montageübersichten dargestellten Bauteile auf
Verformung, Risse und sonstige Beschädigungen überprüfen |
beschädigte Teile ersetzen |
Fahrzeug auf einem von der VOLKSWAGEN AG freigegebenen
Achsmessstand vermessen |
Sicht- und Funktionsprüfung für Räder, Reifen |
auf Rundlauf und Unwucht untersuchen
→ Kapitel. |
Reifen auf Einschnitte und Stoßverletzungen im Profil und an
den Flanken überprüfen
→ Kapitel. |
Reifenfülldruck prüfen; Fülldruck siehe Fülldruckschild in
der Tankklappe. |
Bei Beschädigungen am Scheibenrad und/oder am Reifen ist der
Reifen zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn der Unfallhergang und
die Beschädigung am Fahrzeug auf eine mögliche, nicht sichtbare,
Beschädigung schliessen lässt. |
Ein weiteres Entscheidungskriterium ist das Reifenalter:
Reifen sollten nicht älter als 6 Jahre sein. |
Grundsätzlich gilt im Zweifelsfall: |
Sobald ein Sicherheitsrisiko nicht auszuschliessen ist, muss
der/die Reifen ersetzt werden |
Prüfen Sie auch andere Fahrzeugsysteme wie, zum Beispiel:
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Bremsanlage einschliesslich ABS |
Abgasanlage und Insassenschutz durch Sicht- und
Funktionsprüfung |
Prüf-, Einstellwerte und Hinweise dazu finden Sie in den
jeweiligen Reparaturleitfäden/ELSA. |
Die hier beschriebene Prüfung für Unfallfahrzeuge bezieht
sich auf das Fahrwerk und erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit für das Gesamtfahrzeug. |
Elektronische Fahrzeugsysteme |
Sicherheitsrelevante Systeme, wie zum Beispiel: ABS/EDS;
Airbag; elektronisch geregelte Fahrwerkssysteme;
elektromechanische; elektrohydraulische Lenk- und sonstige
Fahrerassistenzsysteme, müssen mit dem
→ Fahrzeugdiagnosetester auf eventuell gespeicherte
Ereignismeldungen abgefragt werden. Wurden in den
Ereignisspeichern der genannten Systeme Ereignisse gespeichert,
sind diese entsprechend den Vorgaben im Reparaturleitfaden/ELSA
in Stand zu setzen. Nach erfolgter Reparatur sind die jeweils
betroffenen Systeme nochmals auf Ereignisspeichereinträge zu
prüfen, um sicher zu sein, dass die Funktion wieder
gewährleistet ist. |
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