Volkswagen Touran Betriebsanleitung :: Sitz in der zweiten Sitzreihe einbauen
Abb. 94
Sitz einbauen: Bolzen â’¶,
Verriegelungshebel Ⓑ und Haltebügel Ⓒ.
Abb. 95
Komfortstellung: Fahrzeug
mit 4 Sitzen.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden
Informationen und Sicherheitshinweise⇒Einleitung
zum Thema 
Sitz einbauen
- Sitz mit Haltebügeln ⇒ Abb. 94Ⓒ  auf die Bolzen stellen
â’¶.
- Beide Verriegelungshebel Ⓑ in Pfeilrichtung ziehen ⇒ Abb. 94 .
- Durch Hochziehen am Sitz prüfen, ob die Verriegelungen richtig
eingerastet sind ⇒ .
- Sitz nach hinten klappen ⇒ Sitz in der zweiten Sitzreihe vor-
und zurückklappen .
- Sitzlehne nach hinten klappen ⇒ Sitzlehne in der zweiten
Sitzreihe vor- und zurückklappen .
- Kopfstütze einstellen ⇒ Richtig und sicher sitzen .
Bei ausgebautem mittleren Sitz der zweiten Sitzreihe können die beiden
äußeren Sitze um einen Verankerungspunkt zur Fahrzeugmitte hin eingebaut
werden ⇒ Abb. 95 .
Warnung
Der Sitz ist schwer und kann durch sein Gewicht
schwere Verletzungen verursachen.
- Vor dem Einbau darauf achten, dass die körperlichen Voraussetzungen
bestehen, um den Sitz anzuheben.
Warnung
Durch unkontrolliertes oder unachtsames
Zurückklappen des Sitzes können schwere Verletzungen verursacht werden.
- Hände, Finger und Füße oder sonstige Körperteile beim Zurückklappen des
Sitzes immer aus dem Schwenkbereich fernhalten.
Warnung
Ein nicht vollständig eingerasteter Sitz kann sich
bei einem Unfall lösen.
- Nach dem Einbau durch Hochziehen am Sitz prüfen, ob die Verriegelungen
richtig eingerastet sind.
Siehe auch:
Gepäckraumabdeckung
Abb. 98 Im Gepäckraum:
Gepäckraumabdeckung.
Abb. 99 Im hinteren Ablagefach im
Gepäckraumboden: Abdeckungen der Aufnahme der Gepäckraumabdeckung sicher
verstauen.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden
Informationen und Sicherheitshinweise⇒Einleit ...
CrossTouran - Modelljahr 2007 bis Modelljahr 2009
Hinweis
Bitte die Typ-Genehmigungs-Nummer anhand des COC-Papiers des
jeweiligen Fahrzeugs überprüfen
→ Ratgeber Räder, Reifen - Allgemeine Informationen; Rep.-Gr.44.
Die angegebenen Rad-/Reife ...