Sicherheitskennzeichnung auf der Batterie |
1. - |
Beim Umgang mit Batterien sind Feuer, Funken, offenes Licht
und Rauchen verboten. Funkenbildung beim Umgang mit Kabeln,
elektrischen Geräten und durch elektrostatische Entladung
vermeiden. Kurzschlüsse sind zu vermeiden. Deshalb dürfen keine
Werkzeuge auf die Batterie gelegt werden. |
2. - |
Bei Arbeiten an der Batterie muss ein Augenschutz getragen
werden. |
3. - |
Kinder unbedingt von Säure und Batterien fernhalten. |
4. - |
Entsorgung: Altbatterien sind Sondermüll. Sie dürfen nur bei
einer geeigneten Sammelstelle und nur unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Rahmenbedingungen entsorgt werden. |
5. - |
Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. |
6. - |
Beim Umgang mit Batterien besteht Explosionsgefahr. Bei der
Ladung von Batterien entsteht ein hochexplosives
Knallgasgemisch. |
7. - |
Die Hinweise auf der Batterie, in der ELSA "Elektrische
Anlage Allgemeine Informationen" und in der Betriebsanleitung
unbedingt befolgen. |
8. - |
Verätzungsgefahr: Batteriesäure ist stark ätzend, deshalb
sind bei Arbeiten an der Batterie Schutzhandschuhe und
Augenschutz zu tragen. Die Batterie darf nicht gekippt werden,
da aus den Entgasungsöffnungen Säure austreten kann. |
|
|
|