Volkswagen Touran Handbücher

Volkswagen Touran Reparaturanleitung :: Rechtliche Bedingungen

Dem Hersteller wird für das gesamte Fahrzeug mit allen Teilen sowie für bestimmte Umrüstungen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE nach 20 StVZO bzw. EG Betriebserlaubnis) erteilt.
Umrüstungen an Rädern und Reifen können nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. Dabei müssen die folgenden Punkte beachtet werden:
Wenn die Räder- und Reifengröße mit Angabe des Lastindex und des Geschwindigkeitssymbols in der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung → Kapitel enthalten sind, kann diese Räder/Reifen-Kombination ohne weiteres am Fahrzeug montiert werden.
Es ist nicht erforderlich, dass die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung → Kapitel genehmigten Kombinationen am Fahrzeug montiert werden.
Für die empfohlenen Umrüstungen (siehe Anlage zur Gutachterlichen Stellungnahme) bestehen keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse nach 22 StVZO.
Falls die Räder und/oder Reifen nicht in der entsprechenden Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung enthalten sind, ist das Fahrzeug nach der Umrüstung nicht mehr vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Diese Ausführungen beziehen sich auf in der Europäischen Union geltende gesetzliche Bestimmungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Außerhalb der Europäischen Union gelten zum Teil andere gesetzliche Bestimmungen.
Die in der Anlage zur Gutachterlichen Stellungnahme enthaltenen Tabellen zeigen die empfohlenen und durch einer Technischen Prüforganisation begutachteten Räder/Reifen-Kombinationen an den Fahrzeugen und die dabei zu berücksichtigenden Bedingungen. Die Verwendung von Original-Scheibenrädern an einem Fahrzeug, dem sie nicht zugeordnet sind, ist nicht zulässig.
Bei den aufgeführten möglichen Umrüstungen handelt es sich um Kombinationen, die den Anforderungen in Bezug auf Fahrverhalten und Fahrsicherheit entsprechen. Sie sind das Ergebnis praktischer Versuche und werden deshalb empfohlen.
Beachten Sie auch die Hinweise zu den neuen Fahrzeug-Zulassungsdokumenten seit dem 01.10.2005 → Kapitel.
   
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