ACHTUNG!
Verletzungsgefahr! Beachten Sie die Warnhinweise und
Sicherheitsvorschriften
→ Kapitel! |
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Allgemeine Informationen zur Farbanzeige: |
Gültig für alle Batterien mit Index "1J0" , "7N0" und "3B0"
in der Erstausrüstung und für alle Ersatzteilbatterien 191 915
105 AB und ab Index "000 915 105 AX" |
Die Farbanzeige gibt Ihnen Informationen über den Säurestand
und den Ladezustand der Batterie. |
Bevor Sie eine Sichtprüfung vornehmen, klopfen Sie leicht
und vorsichtig mit dem Griff eines Schraubendrehers auf das
Sichtfenster. Luftblasen, die die Anzeige beeinträchtigen
könnten, steigen hierdurch auf. Die Farbanzeige wird hierdurch
genauer. |
Hinweis
Besonders wenn eine Batterie nachgeladen wurde, d. h., auch
wenn die Batterie während des Fahrbetriebs geladen wurde, können
sich Luftblasen unter dem Sichtfenster bilden. Diese verfälschen
die Farbanzeige. |
Da sich die Farbanzeige nur in einer Batteriezelle befindet,
ist die Anzeige auch nur für diese Batteriezelle gültig. Eine
exakte Beurteilung des Batteriezustands ist nur durch eine
Batterieprüfung
→ Kapitel. |
Die Farbanzeige kann sich an unterschiedlichen Positionen
auf der Batterie befinden. |
Drei unterschiedliche Farbanzeigen sind möglich: |
"Grün", die Batterie ist
ausreichend geladen. |
"Schwarz", Batterie
teilentladen, Ladezustand < 65 % oder entladen. |
"Farblos oder hellgelb", die
Batterie muss ersetzt werden. |
ACHTUNG!
Batterien, bei denen die Farbanzeige hellgelb
anzeigt, dürfen nicht geprüft oder geladen werden. Es
darf keine Starthilfe gegeben werden! |
Es besteht Explosionsgefahr beim Prüfen und Laden
oder der Starthilfe. |
Diese Batterien müssen ersetzt werden. |
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