Da der Anhängerbetrieb höhere Anforderungen an die
Motorkühlung stellt, wird, soweit technisch erforderlich, bei
werkseitigem Einbau einer Anhängevorrichtung die Kühlanlage
verstärkt. Das geschieht z. B. durch den Einbau eines stärkeren
bzw. zweiten Kühlerlüfters und/oder eines größeren Kühlers.
Fahrzeuge mit Tropenausführung und/oder Klimaanlage haben
bereits die verstärkte Motorkühlung. Beim Passat kann werkseitig
ein verstärkter Kühlerlüfter (PR-Nr. 0Y2) auch alleine eingebaut
werden. Das erleichtert den späteren Einbau einer
Anhängevorrichtung. |
Auch bei nachträglich eingebauter Anhängevorrichtung sollte
die Kühlanlage verstärkt werden, sofern das nicht schon
werkseitig geschehen ist. Andernfalls ist bei starker
Motorbelastung (Gebirge, hohe Außentemperaturen, hohe
Anhängelast) eine Überhitzung des Kühlsystems nicht
auszuschließen. Beim Umbau müssen die im ETKA (Elektronischer
Teilekatalog) aufgeführten Teile für die Motorkühlung bei
Anhängerbetrieb verwendet werden. Außerdem die
Arbeitsanweisungen der entsprechenden Reparaturleitfäden
beachten. |
Auf die Verstärkung des Kühlsystems kann nur verzichtet
werden, wenn sichergestellt ist, dass der Motor nur mäßig
belastet wird, z. B.: |
zulässiges Gespanngewicht erheblich unterschritten |
keine hohen Außentemperaturen |
keine langen, starken Steigungen |
keine Fahrten in großer Höhe |
Auf jeden Fall muss die Kühlmitteltemperaturanzeige
sorgfältig beachtet werden. Wenn die Nadel der Anzeige sehr weit
in den Heißbereich wandert, die Geschwindigkeit sofort
verringern. Notfalls muss sogar eine Abkühlpause eingelegt
werden. Dabei muss der Motor etwa 2 Minuten mit Leerlaufdrehzahl
laufen, damit ein Wärmestau vermieden wird. |
Hinweis
Bei Fahrzeugen mit Klimaanlage kann die Motorkühlung
entlastet werden, wenn die Klimaanlage ausgeschaltet wird.
Dadurch werden auch das Anfahrvermögen des Gespannes verbessert
und Überholvorgänge sicherer. |
Wenn ausnahmsweise auf die Verstärkung des Kühlsystems
verzichtet worden ist, muss bei Verkauf des Fahrzeugs der
Verkäufer den Käufer darüber informieren. |
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