Hinweis
Ist es notwendig die Klimaservice-Station zu entleeren
(z. B. weil verunreinigtes Kältemittel abgesaugt wurde) sind
grundsätzlich alle Filter und Trockner zu erneuern. Filter und
Trockner erst unmittelbar vor dem Einbauen aus der luftdicht
verschlossenen Transportverpackung nehmen, um die
Feuchtigkeitsaufnahme möglichst gering zu halten. |
Kältemittelflaschen, die mit verunreinigtem, gebrauchten
Kältemittel gefüllt werden, sind unter der Bezeichnung "Recyclingflaschen"
bekannt. |
Recyclingflaschen grundsätzlich vor dem ersten Befüllen mit
Kältemittel evakuieren. Kältemittelflaschen, in denen sich Luft
befindet, dürfen nicht mit Kältemittel gefüllt werden. |
Unterschiedliche Kältemittelsorten dürfen nicht miteinander
vermischt werden. Kältemittelgemische können nicht wieder
aufbereitet werden, sondern müssen entsorgt werden. Besteht
Unklarheit über die Zusammensetzung des Flascheninhaltes, ist
dies dem Kältemittelaufbereiter mitzuteilen. |
ACHTUNG!
Beim Befüllen von Recyclingflaschen (Druckgasbehälter)
müssen die bestehenden Vorschriften, Technische Regeln
und Gesetze beachtet werden. |
Das Überfüllen von Recyclingflaschen muss in jedem
Fall verhindert werden. Überfüllte Recyclingflaschen
verfügen über ein zu geringes Gaspolster, um die durch
Wärmeeinwirkung verursachte Flüssigkeitsausdehnung
aufnehmen zu können. Es besteht die Gefahr des Berstens. |
Zu Ihrer eigenen Sicherheit nur Recyclingflaschen
mit eingebautem Sicherheitsventil verwenden. |
Recyclingflaschen müssen während des Befüllens auf
einer geeichten Waage gewogen werden. Die maximal
zulässige Füllmenge beträgt 75 % (Füllfaktor 0,75) des
auf der Recyclingflasche angegebenen Füllgewichtes (es
kann nicht ausgeschlossen werden, dass neben dem
Kältemittel auch Kältemittelöl in die Recyclingflasche
gefüllt wird). |
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