Volkswagen Touran Reparaturanleitung :: Klima-Service- und Recyclinggeräte
Zurzeit werden auf dem Markt von verschiedenen Herstellern,
Klima-Service-Geräte zum Absaugen, Reinigen und Befüllen von
Kältemittel bei Kfz-Klimaanlagen angeboten. |
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Einteilung der Absaug- und Füllanlagen in Gruppen
Ortsveränderliche Absaug- und Füllanlagen zur Befüllung von
mit der Anlage fest verbundener Druckgasbehälter. |
Das Kältemittel bzw. Kältemittel/Öl-Gemisch wird in
Druckgasbehälter gefüllt, die mit den ortsveränderlichen Anlagen
dauernd fest verbunden sind. Nach 3 Abs. 5 Nr. 3
Druckbehälterverordnung werden in diesem Fall die
Druckgasbehälter den Druckbehältern gleichgestellt. |
Die Füllanlagen bedürfen: |
nicht der Prüfung durch den Sachverständigen, weil das Gas
in den Druckgasbehälter gefüllt wird, die Druckbehältern
gleichgestellt sind. (Für die Anlage zum Abfüllen aus diesen
Druckbehältern in Druckgasbehälter zur Abgabe an andere ist
wiederum eine Erlaubnis erforderlich und sie unterliegt der
Prüfungspflicht.) |
Hinweis
Bei den in den Kfz-Werkstätten verwendeten Klima-Service-
und Recyclinggeräten handelt es sich um nicht
erlaubnisbedürftige Absaug- und Füllanlagen (Gruppe 3), welche
nur von sachkundigem Personal bedient werden dürfen. Die
Bedienung und Wartung der Geräte ist der jeweiligen
Dokumentation des Herstellers zu entnehmen. |
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Nicht erlaubnisbedürftige Füllanlagen
Nicht erlaubnisbedürftige Füllanlagen sind Füllanlagen, in
denen Druckgase in ortsbewegliche Druckgasbehälter zur
ausschließlichen Verwendung im eigenen Unternehmen gefüllt
werden. |
Einige Klima-Service-Geräte sind nicht erlaubnisbedürftige
Füllanlagen. Bei Arbeiten mit diesen Geräten wird das
Kältemittel nicht in ortsbewegliche Druckgasbehälter, sondern in
einen fest installierten Füllzylinder mit sichtbarer Füllanzeige
und Schwimmerschalter gefüllt. |
Beim Abfüllen von überschüssigem Kältemittel für den
Eigenbedarf wird empfohlen, einen tragbaren Füllzylinder mit
sichtbarer Füllanzeige und Überdruckventil zu verwenden. |
Beim Umgang und beim Abfüllen von Druckgasen in andere
Druckgasbehälter sind verschiedene technische Regeln (z. B. TRGS
400, TRGS 402, TRGS 407, TRGS 510, TRBS 3145 / TRGS 725) zu
beachten. |
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