Gefahren kennen und vermeiden. |
Batterien bergen Gefahren in sich. Diese Gefahren lassen
sich jedoch vermeiden, wenn die Warnhinweise auf der Batterie,
in der Bedienungsanleitung und in der ELSA beachtet werden. |
ACHTUNG!
Schutzbefohlene Personen wie z. B. Auszubildende
oder Praktikanten dürfen nur unter Aufsicht von
Fachpersonal wie z. B. einem Kfz-Mechaniker/-Meister
oder einem Kfz-Elektriker/-Meister Arbeiten an
Fahrzeugbatterien durchführen. |
Säure hat eine stark ätzende Wirkung. Es besteht die
Gefahr, dass bei unsachgemäßem Umgang mit Batterien das
Personal schädlichen Elektrolyteinflüssen ausgesetzt
ist. Daher müssen geeignete Gegenmittel gegen
Verätzungen durch Säure bereitgehalten werden.
Geeignetes Gegenmittel ist z. B. Seifenlauge. |
Tritt aus der Batterie Elektrolyt aus, kann es zu
Hautverätzungen bzw. Säurefraß und Korrosion am Fahrzeug
kommen. Dabei können unter Umständen
sicherheitsrelevante Fahrzeugkomponenten beschädigt
werden. |
Das beim Laden und zum Teil in Ruhe durch Nachgasen
nach der Ladung ist das entstandene Knallgas explosiv.
Im Extremfall kann es bei unsachgemäßem Umgang zur
Explosion der Batterie durch austretende Gase kommen. |
Batterien, deren Magisches Auge hellgelb anzeigt,
müssen ersetzt werden. Sie dürfen weder geprüft noch
geladen werden, es darf keine Starthilfe gegeben werden.
Es besteht Explosionsgefahr beim Prüfen und Laden oder
der Starthilfe. |
Funkenbildung durch Schleifen, Schweißen,
Trennarbeiten und offene Flammen, z. B. durch Rauchen in
Batterie nähe, sind verboten. Ebenso ist die
Funkenbildung durch elektrostatische Aufladung zu
vermeiden. Unbedingt vor dem Berühren der Batterie die
Fahrzeugkarosserie anfassen. |
Arbeiten an Batterien nur in gut belüfteten und
dafür geeigneten Räumen durchführen. |
|
|
|
|