Volkswagen Touran Handbücher

Volkswagen Touran Reparaturanleitung :: Fahrzeug-Zulassungsdokumente seit dem 01.10.2005

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/37/EG "Zulassungsdokumente für Fahrzeuge" in das nationale Recht und datenschutzrechtliche Anforderungen haben die Einführung neuer, fälschungssicherer Zulassungsdokumente erforderlich gemacht.
Seit dem 01.10.2005 werden von den Zulassungsbehörden bei Neuzulassungen, beim Halterwechsel, bei der Eintragung von technischen Änderungen und allen weiteren Befassungen nur noch die neuen Dokumente ausgegeben.
Die neuen Zulassungsdokumente bestehen aus:
der Zulassungsbescheinigung Teil I, die den Fahrzeugschein ersetzt und
der Zulassungsbescheinigung Teil II, die an Stelle des Fahrzeugbriefes tritt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
enthält alle technischen Fahrzeugdaten, die zur Zulassung eines Fahrzeugs in Europa vorliegen müssen, allerdings wird nur noch eine serienmäßig genehmigte Rad-/Reifenkombination angegeben
hat den technischen Daten zugeordnete EU-weit einheitliche alphanumerische Codes, damit die deutsche Zulassungsbescheinigung für eine Zulassung im EU-Ausland problemlos in das dort vorgeschriebene Zulassungsdokument umgesetzt werden kann
enthält ein Feld zur Dokumentation der vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung des Fahrzeugs und wird daher bei einer vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung nicht mehr eingezogen
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
enthält den Hinweis, das der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird
enthält nur noch den aktuellen und, falls vorhanden, den letzten Fahrzeughalter, die tatsächliche Anzahl der Vorhalter wird numerisch angezeigt
enthält nur noch einen kleinen Teil der technischen Fahrzeugdaten
dient nicht mehr zur Dokumentation der vorübergehenden Fahrzeug-Stilllegung. Die in den alten Fahrzeugdokumenten unter Ziffer 1 genannte Fahrzeug- und Aufbauart gibt es zukünftig nicht mehr. Sie wird in den neuen Dokumenten durch EU-einheitliche Fahrzeugklassen mit Art des Aufbaus ersetzt
Für den Fahrzeugführer ergeben sich durch die Einführung der neuen Zulassungsdokumente kaum Änderungen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist, wie der alte Fahrzeugschein, im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.
Es ist nicht erforderlich, dass die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung → Kapitel genehmigten Kombinationen gefahren werden.
Die Zulässigkeit einer von der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung abweichenden Rad-/Reifenkombination muss weiterhin durch eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine Anbaubescheinigung aufgrund eines Teilegutachtens oder eine ABE für die Rad-/Reifenkombination nachgewiesen sein.
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