Volkswagen Touran Handbücher

Volkswagen Touran Reparaturanleitung :: Anti-Diebstahl-Codierung

Das Radiogerät ist mit einer elektronischen Komfort-Diebstahlsicherung ausgestattet, die in Verbindung mit dem Schalttafeleinsatz wirksam ist.
Nach dem Abklemmen der Versorgungsspannung des Radios ist dieses beim Wiederanschluss an die Versorgungsspannung ohne erneute Eingabe des Diebstahlcodes betriebsbereit. Voraussetzung ist, dass die Erstaktivierung der elektronischen Diebstahlsicherung erfolgt ist und dass das Radio im gleichen Fahrzeug wieder angeschlossen wird.
   

Diebstahlcode der Anti-Diebstahl-Codierung deaktivieren

Die Ermittlung des Diebstahlcodes erfolgt über das Fahrzeugdiagnose-, Mess- und Informationssystem -VAS 5051- oder das Fahrzeugdiagnose- und Service-Informationssystem -VAS 5052-. Die früher verwandte Radiokarte und der Aufkleber auf dem Radiogerät sind entfallen.
  Hinweis

Zur Ermittlung des Diebstahlcodes muss das Fahrzeugdiagnose-, Mess- und Informationssystem -VAS 5051- oder das Fahrzeugdiagnose- und Service-Informationssystem -VAS 5052-"online" verbunden sein (Netzwerk-Anschluss) und der Anwender muss über eine gültige Berechtigung für das Programm zur Abfrage von Radiocodes verfügen.
Benötigte Spezialwerkzeuge, Betriebseinrichtungen, Prüf- und Messgeräte sowie Hilfsmittel
Fahrzeugdiagnosetester
Diebstahlcode der elektronischen Diebstahlsicherung über VAS-Tester ermitteln:
Wählen Sie im Fahrzeugdiagnosetester die "Geführten Funktionen" oder "Geführte Fehlersuche" aus.
Nachdem alle Steuergeräte abgefragt wurden:
Taste "Sprung" drücken
"Funktions-/Bauteilauswahl" auswählen
"Karosserie" auswählen
"Elektrische Anlage" auswählen
"01-Eigendiagnosefähige Systeme" auswählen
"Radio bzw. Radio-Navigationssystem" auswählen
"Funktionen" auswählen
"Radiocodeabfrage" auswählen und starten
Es folgt eine Berechtigungsabfrage zum System. Anschließend werden die Betriebsdaten, die Fahrgestellnummer und die Gerätenummer des Radios/Radio-Navigationssystems automatisch ausgelesen.
  Hinweis

Beim Einbau von neuen bzw. nicht ans Fahrzeug angepassten Radiogeräten bzw. Radio-Navigationssystemen kann es vorkommenen, dass das Testgerät die Gerätenummer des Radiogeräts bzw. des Radio-Navigationssystems nicht auslesen kann. In diesem Fall geben Sie die Gerätenummer bitte manuell ein. Sie ist auf einem Aufkleber auf dem Gerät ablesbar und zusätzlich auf der Geräteseite eingeprägt.
Abschließend wird der ermittelte Diebstahlcode auf dem Display des Testgeräts angezeigt.
Die Eingabe des Diebstahlcodes in das Radio bzw. Radio-Navigationssystem müssen Sie nun manuell vornehmen.
Elektronische Diebstahlsicherung deaktivieren:
Schalten Sie das Radiogerät ein.
Das Gerät zeigt automatisch für die Dauer von ca. 10 Sekunden "SAFE" und anschließend dauerhaft "1000" an. Es bedarf hierzu keiner Tastenbetätigung.
Im Display wird oberhalb der Multifunktionstasten die Position der einzustellenden Code-Nummer durch ein "_X _" angezeigt.
Mit Hilfe der angezeigten vier Multifunktionstasten geben Sie den zuvor ermittelten Code in der richtigen Reihenfolge ein. Drücken Sie die jeweilige Taste so oft nacheinander, bis die richtige Ziffer in der Mitte des Displays angezeigt wird.
Anschließend betätigen Sie die Multifunktionstaste unter dem Schriftzug "OK". Das Gerät ist wieder betriebsbereit und schaltet in den letzten Betriebszustand.
  Hinweis

Wenn Sie beim Aufheben der elektronischen Sperre einen falschen Code eingeben, erscheint im Display zunächst "SAFE" blinkend und dann erneut "1000". Jetzt können Sie den gesamten Vorgang noch einmal wiederholen. Die Anzahl der Versuche wird Ihnen im Display angezeigt. Geben Sie erneut eine falschen Code ein, ist das Gerät für ca. eine Stunde gesperrt, dass heißt, es kann nicht in Betrieb genommen werden. Sie erkennen diese Sperre daran, das dauerhaft "SAFE" im Display angezeigt wird. Nach Ablauf einer Stunde, in der das Gerät und die Zündung eingeschaltet sein müssen, erlischt die Anzeige der Versuche und Sie können die elektronische Sperre wieder, wie zuvor beschrieben, aufheben. Der Zyklus "zwei Versuche, eine Stunde gesperrt" gilt weiterhin.
   
Siehe auch:

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