Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
1 - | Rollwiderstand |
Erläuterungen → Anker |
2 - | Nasshaftung |
Erläuterungen → Anker |
3 - | Geräuschemission |
Erläuterungen → Anker |
Anschlussplan für Kühlmittelschläuche bei Fahrzeugen mit Zusatzheizung (Standheizung),
Motorkennbuchstabe: AXW, BLX
1 -
Ausgleichsbehälter
2 -
Wärmetauscher für Heizung
3 -
Rückschlagventil
Einbaulage beachten
Pfeil auf dem Rückschlagventil zeigt ...
Blender
Benennung:
Blender -LVE 013 100 A2-
Ausgabe 10.2012
Produktbeschreibung
Der Blender wurde für das problemlose Beilackierverfahren
von 2K-Kl ...